Ist der Bogen eine Waffe? Was das Waffenrecht wirklich sagt

Der Bogen ist in Deutschland keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Warum das so ist, was für Österreich und die Schweiz gilt und wofür du trotzdem haftest.

Drei traditionelle Recurvebögen mit Holzmittelteil hängen frei an einer Ladenwand, daneben die Preisschilder
Inhaltsverzeichnis 8 Abschnitte
  1. Warum der Bogen im Gesetz nicht vorkommt
  2. Was daraus praktisch folgt
  3. Und in Österreich und der Schweiz?
  4. Wofür du trotzdem geradestehst
  5. Transport und Tragen in der Öffentlichkeit
  6. Wo du schießen darfst
  7. Jagd mit Pfeil und Bogen ist nicht erlaubt
  8. Fazit

Nein, in Deutschland ist der Bogen keine Waffe. Er gilt als Sport- und Freizeitgerät, und daraus folgt das, was die meisten wissen wollen: kein Waffenschein, keine Waffenbesitzkarte, keine behördliche Erlaubnis und keine gesetzliche Altersgrenze beim Kauf. Bei der Armbrust ist das anders, und der Grund dafür ist ein einziger technischer Unterschied.

Dieser Beitrag zeigt, warum das Gesetz den Bogen auslässt, was in Österreich und der Schweiz gilt, und wofür du trotzdem geradestehst. Denn keine Erlaubnis zu brauchen heißt nicht, keine Verantwortung zu tragen.

Warum der Bogen im Gesetz nicht vorkommt

Das deutsche Waffengesetz kennt zwei Schubladen, in die ein Bogen fallen könnte. Er passt in keine von beiden, und beide Male scheitert es an einem klaren technischen Merkmal.

Eine Schusswaffe braucht einen Lauf. Anlage 1 des Waffengesetzes beschreibt Schusswaffen als Gegenstände, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Ein Bogen hat keinen. Der Pfeil liegt frei auf der Auflage und wird von der Sehne beschleunigt.

Ein gleichgestellter Gegenstand braucht eine Sperrvorrichtung. Für die zweite Schublade nennt dieselbe Anlage Geräte, bei denen feste Körper gezielt verschossen werden und deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann. Als Beispiele stehen dort Armbrüste und Pfeilabschussgeräte. Der Bogen fehlt, und zwar nicht aus Versehen.

Der Grund liegt in der Physik des Geräts. Die Spannung eines Bogens hält niemand außer dem Schützen selbst, und zwar mit dem eigenen Arm. Es gibt keine Mechanik, die den Auszug arretiert. Lässt er los, ist die Energie im selben Moment weg, entweder im Pfeil oder in den Wurfarmen. Ein gespannter Bogen kann nicht auf dem Tisch liegen bleiben.

Genau das kann eine Armbrust, und deshalb steht sie im Gesetz. Was daraus folgt, steht im Beitrag Ist die Armbrust eine Waffe. Hier geht es um den Bogen, dort um das Gerät mit dem Schloss.

Was daraus praktisch folgt

Die Einstufung als Sportgerät hat vier Folgen, und alle vier sind angenehm kurz.

  • Kein Waffenschein und keine Waffenbesitzkarte. Es gibt nichts zu beantragen, nichts vorzulegen und nichts zu registrieren.
  • Keine gesetzliche Altersgrenze. Weder für den Kauf noch für den Besitz noch für das Schießen nennt das Gesetz ein Mindestalter.
  • Keine Vorschrift zur Aufbewahrung. Für Schusswaffen gelten strenge Regeln zum Tresor, für Bögen gilt davon nichts.
  • Keine Erlaubnis für den Transport. Dazu unten mehr, denn hier hört das Waffenrecht auf und die Vernunft fängt an.

Praktisch heißt das, dass du dir ein Einsteigerset bestellen kannst, ohne irgendetwas vorzulegen. Dass viele Händler Bögen dennoch erst an Volljährige abgeben, ist eine Entscheidung des Handels und keine Vorschrift. Für Kinder gibt es eigene, sehr leichte Bögen, worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag zum Kinderbogen.

Und in Österreich und der Schweiz?

Hier wird es interessant, denn dieselbe Sache wird in drei Ländern unterschiedlich einsortiert. Am Ergebnis ändert das weniger, als die Begriffe vermuten lassen.

Einstufung Erlaubnis nötig Altersgrenze
Deutschland Sportgerät, keine Waffe nein keine gesetzliche
Österreich Waffe, aber keine Schusswaffe nein ab 18 Jahren
Schweiz keine Waffe, aber gefährlicher Gegenstand nein keine waffenrechtliche

In Österreich ist der Bogen tatsächlich eine Waffe. Das dortige Waffengesetz erfasst in § 1 Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden, und ein Sportbogen ist genau dafür gebaut. Entwarnung gibt aber § 2 desselben Gesetzes. Schusswaffen sind dort nur solche Waffen, mit denen feste Körper durch einen Lauf verschossen werden. Der Bogen ist also eine Waffe, aber keine Schusswaffe, und damit greifen weder Waffenpass noch Waffenbesitzkarte. Weil er dort als Waffe gilt, darf er allerdings nicht an Minderjährige abgegeben werden.

In der Schweiz ist der Bogen keine Waffe, sondern ein gefährlicher Gegenstand. Das Waffengesetz fasst darunter Werkzeuge, Haushalts- und Sportgeräte, die sich dazu eignen, Menschen zu bedrohen oder zu verletzen. Erwerb und Besitz sind frei. Das Mitführen ist dagegen eingeschränkt: Wer einen gefährlichen Gegenstand dabeihat, muss plausibel machen können, dass er ihn für den bestimmungsgemäßen Gebrauch braucht. Auf dem Weg zum Training ist das leicht, beim abendlichen Spaziergang durch die Stadt nicht.

Wofür du trotzdem geradestehst

Das ist der Teil, den die Frage nach dem Waffenschein regelmäßig verdeckt. Die waffenrechtliche Einstufung sagt nur, ob du eine Behörde brauchst. Sie sagt nichts darüber, was passiert, wenn etwas schiefgeht.

Du haftest für jeden Pfeil, den du abschießt, und zwar ohne Ausnahme. Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen. Bei Verletzungen kommt das Strafrecht dazu, fahrlässige Körperverletzung setzt keinen Waffenschein voraus. Ein Pfeil trägt außerdem weiter, als die meisten schätzen, und das ist der Grund, warum der Hintergrund wichtiger ist als die Entfernung nach vorn.

Dazu kommt das allgemeine Ordnungsrecht. Hält die Polizei das Schießen an einem Ort für zu gefährlich, kann sie es dort untersagen, und dafür braucht sie das Waffengesetz nicht.

Transport und Tragen in der Öffentlichkeit

In Deutschland gibt es dafür keine waffenrechtliche Vorschrift. Du brauchst weder einen Waffenschein noch ein verschlossenes Behältnis, eine Tasche oder ein Bogenkoffer genügen.

Trotzdem gehört der Bogen verpackt. Ein sichtbar getragener Bogen kann als Störung der öffentlichen Ordnung gewertet werden, und unabhängig davon ruft ein Passant, der einen Menschen mit Bogen durch die Fußgängerzone gehen sieht, im Zweifel die Polizei. Das kostet alle Beteiligten einen Nachmittag und dich möglicherweise den Ruf im Wohnviertel. In der Schweiz ist es mehr als eine Frage der Vernunft, dort verlangt das Gesetz den nachvollziehbaren Grund fürs Mitführen.

Wo du schießen darfst

Kurz gefasst: nicht überall. Die Erlaubnisfreiheit des Geräts sagt nichts über den Ort aus, und das ist die häufigste Verwechslung bei diesem Thema.

Auf dem eigenen, eingefriedeten Grundstück ist Training möglich, aber nur mit einem Pfeilfang, der zuverlässig verhindert, dass ein Pfeil das Grundstück verlässt. In öffentlichen Parks, im Wald und auf Feldwegen ist es dagegen im Regelfall nicht zulässig. Auf fremdem Grund brauchst du in jedem Fall die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers.

Welche Orte im Einzelnen in Frage kommen, vom Garten über den Verein bis zum 3D-Parcours, klärt der Beitrag Wo darf ich Bogenschießen. Und wie du dich auf dem Platz verhältst, steht in den Sicherheitsregeln. Hier geht es um das Gerät, dort um den Ort und um das Verhalten.

Jagd mit Pfeil und Bogen ist nicht erlaubt

Diese Frage kommt regelmäßig, und die Antwort ist eindeutig. In Deutschland verbietet § 19 des Bundesjagdgesetzes ausdrücklich, mit Bolzen oder Pfeilen auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde zu schießen, auch als Fangschuss. Die Jagdgesetze der Länder lassen die Bogenjagd ebenfalls nicht zu. In Österreich und der Schweiz ist sie ebenfalls untersagt.

Wer es trotzdem versucht, bewegt sich nicht im Graubereich, sondern im Strafrecht, nämlich bei Wilderei und beim Tierschutzgesetz. Für den Sport auf der Scheibe und auf dem Parcours ändert das nichts, und dorthin gehört der Bogen ohnehin.

Fazit

Der Bogen ist in Deutschland ein Sportgerät, weil er die Spannung nicht mechanisch halten kann, und deshalb brauchst du für ihn nichts als das Gerät selbst. In Österreich heißt er Waffe, in der Schweiz gefährlicher Gegenstand, in beiden Fällen ohne Erlaubnispflicht. Wichtiger als jede dieser Einordnungen ist die Frage, was hinter deiner Scheibe liegt. Kläre die, bevor du den ersten Pfeil auflegst, denn dafür haftest du unabhängig davon, wie das Gesetz dein Gerät nennt.

Häufige Fragen

Ist ein Bogen eine Waffe?

In Deutschland nicht. Das Waffengesetz kennt zwei Kategorien, die hier in Frage kämen. Eine Schusswaffe treibt Geschosse durch einen Lauf, den hat ein Bogen nicht. Ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand muss die Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung speichern oder halten können, und auch das kann ein Bogen nicht. Er ist damit ein Sportgerät.

Brauche ich für Pfeil und Bogen einen Waffenschein?

Nein. Weder für den Kauf noch für den Besitz noch für das Schießen brauchst du eine behördliche Erlaubnis. Das gilt für Recurve, Langbogen und Compound gleichermaßen. Für die Armbrust gilt das nicht, sie ist rechtlich eine Waffe.

Ab welchem Alter darf man einen Bogen kaufen?

Das Gesetz nennt in Deutschland keine Altersgrenze, weil der Bogen keine Waffe ist. Viele Händler geben Bögen freiwillig erst ab 18 Jahren ab, das ist eine Entscheidung des Handels und keine Vorschrift. Kinder und Jugendliche schießen im Verein unter Aufsicht mit passend leichten Bögen.

Darf ich meinen Bogen in der Öffentlichkeit tragen?

In Deutschland gibt es dafür keine waffenrechtliche Vorschrift, weder einen Waffenschein noch ein verschlossenes Behältnis. Trotzdem gehört der Bogen in eine Tasche oder einen Koffer. Ein sichtbar getragener Bogen kann als Störung der öffentlichen Ordnung gewertet werden, und die Polizei darf einschreiten. In der Schweiz ist die Regel strenger, dort zählt der Bogen als gefährlicher Gegenstand.

Darf man mit Pfeil und Bogen jagen?

Nein. Auf Bundesebene verbietet § 19 des Bundesjagdgesetzes ausdrücklich, mit Bolzen oder Pfeilen auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde zu schießen. Die Jagdgesetze der Länder lassen die Bogenjagd ebenfalls nicht zu. Wer es trotzdem tut, riskiert eine Anzeige wegen Wilderei und nach dem Tierschutzgesetz.

Bleibt eine Frage offen? Im Verein steht immer jemand daneben, der sie in zwei Sätzen beantwortet, und genau dort fängt der Sport an.

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