Bogenjagd in Deutschland: was das Gesetz sagt und was in Europa gilt
Die Jagd mit Pfeil und Bogen ist in Deutschland nicht zulässig. Was das Bundesjagdgesetz genau verbietet, was die Länder ergänzen und wo in Europa gejagt wird.
Inhaltsverzeichnis 13 Abschnitte
- Was das Bundesjagdgesetz verbietet
- Warum das Bundesverbot allein nicht reicht
- Was in den sechzehn Landesjagdgesetzen steht
- Ausnahmen gibt es, aber nicht für die Jagd
- Was auf dem Spiel steht
- Der Bogenjagdschein und was er wirklich ist
- Wo in Europa mit dem Bogen gejagt wird
- Womit gejagt wird, wo es erlaubt ist
- Jagdspitze und Feldspitze
- Warum über die Bogenjagd gestritten wird
- Was in Österreich und der Schweiz gilt
- Was das für dich als Sportschütze heißt
- Fazit
In Deutschland darfst du mit Pfeil und Bogen nicht jagen. Das ist die kurze Antwort, und sie stimmt. Die längere ist trotzdem interessant, weil das Verbot an zwei verschiedenen Stellen steht und die bekanntere von beiden viel enger gefasst ist, als die meisten annehmen.
Aus dieser Enge entsteht ein Irrtum, der in Foren regelmäßig auftaucht. Auf Niederwild, heißt es dort, sei die Bogenjagd gar nicht verboten. Woher das kommt und warum es trotzdem nicht trägt, steht weiter unten.
Was das Bundesjagdgesetz verbietet
Der Kern ist ein einziger Satz. Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesjagdgesetzes untersagt es, „mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuss, auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde zu schießen“.
Drei Begriffe daraus sind erklärungsbedürftig, wenn du aus dem Sport kommst und nicht aus der Jagd.
- Schalenwild ist der jagdliche Sammelbegriff für die Paarhufer, also Reh, Rothirsch, Damhirsch, Wildschwein, Gams und Mufflon. Der Name kommt von den Schalen, so heißen die Hufe dieser Tiere.
- Bolzen ist das Geschoss der Armbrust, Pfeile sind die des Bogens. Das Gesetz nennt beide nebeneinander und behandelt sie gleich.
- Der Fangschuss erlöst ein bereits verletztes Tier. Dass ihn der Gesetzgeber ausdrücklich mit aufführt, zeigt, wie wenig Spielraum gemeint ist. Nicht einmal dort ist der Pfeil zugelassen.
Das Verbot hängt also nicht daran, wie stark dein Bogen ist oder wie gut du triffst. Es knüpft am Geschoss an.
Warum das Bundesverbot allein nicht reicht
Lies die Aufzählung noch einmal. Sie nennt Schalenwild, Wölfe und Seehunde. Hase, Kaninchen, Fuchs, Ente und Fasan stehen nicht darin.
Genau daraus wird im Netz der Schluss gezogen, auf Niederwild sei die Bogenjagd erlaubt. Der Schluss ist nachvollziehbar und trotzdem falsch, weil das Bundesjagdgesetz nur den Rahmen setzt. Ausgefüllt wird er von den Ländern, und die formulieren weiter.
Rheinland-Pfalz verbietet in Paragraf 23 Absatz 1 seines Landesjagdgesetzes, „mit gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen auf Wild zu schießen“. Das Wort Schalenwild fehlt hier. Es steht schlicht Wild, und damit ist alles erfasst, was dem Jagdrecht unterliegt.
| Ebene | Was dort steht | Reichweite |
|---|---|---|
| Bundesjagdgesetz, § 19 Absatz 1 Nummer 1 | „Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuss, auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde“ | drei Wildgruppen |
| Landesjagdgesetz, Beispiel Rheinland-Pfalz § 23 Absatz 1 | „Bolzen oder Pfeilen auf Wild“ | alles, was dem Jagdrecht unterliegt |
Was in den sechzehn Landesjagdgesetzen steht
Für diesen Beitrag habe ich die Gesetze der Länder einzeln durchgesehen. Das Bild ist uneinheitlicher, als die übliche Auskunft „in Deutschland verboten“ vermuten lässt.
Die mittlere Spalte sagt nur, was das Landesgesetz zusätzlich regelt. Das Bundesverbot für Schalenwild, Wölfe und Seehunde gilt in jedem Land, auch dort, wo die Landesspalte nichts hergibt.
| Land | Was das Landesjagdgesetz zu Pfeilen sagt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | verbietet sie für alles Wild | § 31 JWMG |
| Bayern | verbietet Bögen und Armbrüste getrennt | Art. 29 Abs. 2 BayJG |
| Berlin | Wortlaut nicht einsehbar | |
| Brandenburg | nennt Pfeile nicht | § 26 BbgJagdG |
| Bremen | Wortlaut nicht einsehbar | |
| Hamburg | Wortlaut nicht einsehbar | |
| Hessen | verbietet sie für alles Wild | § 23 Abs. 7 HJagdG |
| Mecklenburg-Vorpommern | Wortlaut nicht einsehbar | § 22 LJagdG M-V |
| Niedersachsen | verbietet die Jagd mit Pfeilen | § 24 NJagdG |
| Nordrhein-Westfalen | verbietet die Jagd mit Pfeilen | § 19 LJG-NRW |
| Rheinland-Pfalz | verbietet sie für alles Wild | § 23 Abs. 1 LJG |
| Saarland | verbietet die Bejagung mit Pfeilen | § 32 SJG |
| Sachsen | nennt Pfeile nicht | § 18 SächsJagdG |
| Sachsen-Anhalt | verbietet die Jagd mit Pfeilen | § 23 LJagdG |
| Schleswig-Holstein | verbietet sie für alle Arten nach § 2 BJagdG | § 29 LJagdG |
| Thüringen | nennt Pfeile nicht | § 29 ThJG |
Neun Länder nennen Pfeile also ausdrücklich, und die meisten davon verbieten sie für alles Wild und nicht nur für Schalenwild. Bayern geht am weitesten und führt Bögen und Armbrüste getrennt auf. Baden-Württemberg hat das Verbot beim Erlass des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes eigens von Schalenwild auf alles Wild ausgeweitet.
In Brandenburg, Sachsen und Thüringen steht davon nichts im Gesetz. Für Niederwild gilt dort allein das Bundesverbot, und das nennt Hase und Fuchs nicht. Eine Erlaubnis ist das trotzdem nicht, aus drei Gründen.
- Verordnungen sind nicht geprüft. Durchgesehen habe ich die Gesetze. Zulässige Jagdmittel können auch in einer Landesjagdverordnung stehen.
- Die Weidgerechtigkeit steht im Weg. § 1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes verlangt, „die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten“. Ob ein Pfeilschuss ihnen genügt, ist genau die strittige Frage.
- Eine Lücke im Wortlaut ist keine Zusage. Wer sich darauf verlässt, trägt das Risiko allein, und es reicht bis ins Strafrecht.
Bei vier Ländern bleibe ich die Antwort schuldig. Berlin, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern stellen ihre Gesetze über Portale bereit, aus denen sich der Wortlaut nicht zweifelsfrei entnehmen ließ. Statt zu raten, steht hier nichts. Wer es genau wissen muss, fragt bei der unteren Jagdbehörde nach, und das ist ohnehin der sichere Weg.
Ausnahmen gibt es, aber nicht für die Jagd
Die Landesjagdgesetze erlauben den Behörden, von diesen Verboten in Einzelfällen abzuweichen, etwa für Forschung und Wissenschaft. Nach Angaben des Deutschen Bogenjagdverbands ist auf diesem Weg in der Nähe von Karlsruhe eine Plage des Amerikanischen Ochsenfroschs bekämpft worden, einer eingeschleppten Art, die heimische Amphibien verdrängt.
Solche Fälle sind behördlich angeordnete Sondersituationen mit einem klar umrissenen Zweck. Sie sind kein Einstieg in die Jagd und lassen sich nicht beantragen, weil jemand gern mit dem Bogen jagen möchte.
Was auf dem Spiel steht
Wer trotzdem mit dem Bogen auf Wild schießt, bewegt sich nicht in einer Grauzone, sondern im Strafrecht. Einschlägig ist Paragraf 292 des Strafgesetzbuchs, die Jagdwilderei. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, ersatzweise droht eine Geldstrafe.
Im besonders schweren Fall sind es drei Monate bis fünf Jahre. Das Gesetz nennt dafür Regelbeispiele, und eines davon ist die Begehung „auf andere nicht weidmännische Weise“. Ein Pfeilschuss dürfte darunter fallen, denn das Jagdrecht schließt ihn ausdrücklich aus.
Dazu kommt das Tierschutzgesetz, das eigene Anforderungen an das Töten von Wirbeltieren stellt. Und praktisch scheitert es meist schon eine Stufe früher. Wer keinen Jagdschein hat und in keinem Revier jagdausübungsberechtigt ist, wildert bereits mit dem ersten Schuss, unabhängig vom Gerät.
Der Bogenjagdschein und was er wirklich ist
„Bogenjagdschein“ klingt nach einer behördlichen Erlaubnis. Er ist keine. Es handelt sich um einen Ausbildungsnachweis, den ein Verband ausstellt, nämlich der Deutsche Bogenjagdverband. Die Grundlage ist ein internationaler Standard, das International Bowhunter Education Program, abgekürzt IBEP.
Nach Angaben des Verbands sieht die Prüfung so aus.
- Theorie: 45 Fragen aus Wildkunde, Pfeil- und Bogenkunde, Schussplatzierung, Nachsuche und Verhalten im Gelände. Bestanden ist ab 36 richtigen Antworten, also 80 Prozent.
- Praxis: fünf von sechs Pfeilen müssen die Herz-Lungen-Zone einer 3D-Tierscheibe treffen. Mit Visier auf bis zu 25 Meter, blank auf bis zu 20. Geschossen wird ausschließlich mit scharfen Jagdspitzen.
- Zulassung: ein gültiger Jagdschein für Feuerwaffen, eine Jagdhaftpflicht, die den Bogen einschließt, und ein Mindestalter von 16 Jahren. Das reine IBEP-Zertifikat gibt es ab 14 und auch ohne Jagdschein.
- Gültigkeit: fünf Jahre. Danach ist die Schießprüfung zu wiederholen, die Theorie nicht.

Auf solche Schaumstofftiere wird in der Schießprüfung geschossen. Die eingeprägten Ringe markieren die Herz-Lungen-Zone. In Deutschland stehen dieselben Ziele auf jedem 3D-Parcours, dort sind sie allerdings der Sport selbst und keine Vorbereitung auf etwas anderes
Der Nachweis ändert an der deutschen Rechtslage nichts. Er wird in Ländern verlangt, die die Bogenjagd zulassen und einen Ausbildungsstand sehen wollen. Ob dort ein deutscher Jagdschein zusätzlich nötig ist und welche Papiere sonst, entscheidet jedes Land für sich.
Wo in Europa mit dem Bogen gejagt wird
Der Deutsche Bogenjagdverband zählt rund 19 europäische Länder. Genannt werden unter anderem Dänemark, Finnland, Estland, Åland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Ungarn, die Slowakei, Grönland und die Wallonie in Belgien.
Erlaubt bedeutet dabei nicht überall dasselbe. In der Slowakei gilt es nur im Gatter, andernorts nur für bestimmte Wildarten oder Jahreszeiten. Die Zahl stammt außerdem von einem Verband, der die Zulassung in Deutschland anstrebt, und sie schwankt in anderen Quellen. Wer eine Reise plant, prüft das Recht des Ziellandes und verlässt sich nicht auf eine Länderliste.
Bemerkenswert ist ein Anwendungsfall, der mit klassischer Jagd wenig zu tun hat. In Madrid setzt die Umweltbehörde seit 2011 ein Team geschulter Bogenjäger ein, um Wildschweine und verwilderte Bergziegen in bewohnten Schutzgebieten zu reduzieren. Der Grund ist die Sicherheit, denn eine Kugel wäre dort zu gefährlich. Bis 2021 wurden nach Angaben des Projekts 517 Wildschweine erlegt.
Womit gejagt wird, wo es erlaubt ist
Für Sportschützen ist das der interessante Teil, weil sich die Ausrüstung deutlich von der auf dem Platz unterscheidet.
Beherrscht wird die Bogenjagd vom Compoundbogen. Sein Rollensystem nimmt dir im Vollauszug bis zu 80 Prozent des Zuggewichts ab, das sogenannte Let-off, und genau das ist jagdlich entscheidend. Wer minutenlang im Anschlag auf den richtigen Moment wartet, kann kein volles Zuggewicht halten. Die Zuggewichte selbst liegen bei 50 bis 70 Pfund und damit weit über dem, was im Einstieg auf der Scheibe üblich ist.
Bei den Pfeilen zählt Masse mehr als Tempo. Der Verband verlangt für Großwild mindestens 25 Gramm Pfeilgewicht und einen Impuls von 1,55 Newtonsekunden. Vorn sitzt eine Jagdspitze aus Stahl mit mindestens 22 Millimetern Schnittbreite, entweder mit feststehenden Klingen oder mit Klingen, die erst beim Aufprall aufklappen. Wie sich Spitzengewicht und Schaft zueinander verhalten, steht im Beitrag über Pfeile und ihr Material.

Jagdspitzen mit feststehenden Klingen. Gut zu sehen ist der Unterschied zur Feldspitze, die im Sport auf der Scheibe steckt. Hier sitzen mehrere geschliffene Klingen quer zur Flugrichtung, die Schnittbreite entscheidet über die Wirkung
Die Entfernungen sind kurz. In den Untersuchungen, die der Verband anführt, liegt der Mittelwert der Schussdistanz bei etwa 15 Metern, als jagdliche Obergrenze gelten rund 25. Das ist weniger als die 18 Meter einer Hallenrunde.
Jagdspitze und Feldspitze
Jagdspitzen darfst du in Deutschland kaufen und besitzen. Das Jagdrecht regelt die Jagd und nicht den Gegenstand, waffenrechtlich ist eine Spitze unauffällig. Zwei Fragen dazu kommen im Laden immer wieder, und beide haben mit der Jagd nichts zu tun.
Auf die Zielscheibe gehören sie nicht. Die Klingen schneiden das Material auf, und eine Scheibe hält das nicht lange durch. Geübt und eingeschossen wird deshalb mit einer Feldspitze oder einer Bulletspitze, und zwar im selben Gewicht wie die Jagdspitze. Nur dann fliegt der Pfeil auch gleich. Der Sprung von 100 auf 125 grain verschiebt den Treffpunkt spürbar, und warum das so ist, rechnet der Spinewertrechner vor.
Die zweite Frage betrifft den Durchmesser. Kunden nennen Werte wie 5/16, 9/32 oder 11/32 Zoll und meinen damit das Gewinde. Das ist ein Missverständnis. Die Angabe beschreibt den Durchmesser des Spitzenkörpers, damit die Spitze bündig mit dem Schaft abschließt. Das Gewinde selbst ist genormt und bei allen Schraubspitzen gleich. Bei einer Jagdspitze fehlt die Angabe deshalb ganz, denn durch die abstehenden Klingen kann dort ohnehin nichts bündig abschließen. Worauf es bei ihr ankommt, ist das Gewicht in grain und die Schnittbreite.
Warum über die Bogenjagd gestritten wird
Der Streit dreht sich nicht um das Gerät, sondern um den Tierschutz. Beide Seiten führen weitgehend dieselben Zahlen an und lesen sie verschieden.
Der Verband argumentiert über die Wirkungsweise. Ein Gewehrgeschoss tötet über die abgegebene Energie, ein Pfeil dagegen über den Blutverlust aus einem glatten Schnitt. Daraus leitet er ab, dass die Belastung für das Tier geringer sei, der Schuss lautlos bleibe und kein Blei in der Natur zurückbleibe. Als Beleg dienen zwei Untersuchungen.
- Dänemark, 1999 bis 2004. Bei 576 Schüssen auf Rehwild wurden 533 Tiere erlegt. Die dokumentierte Verwundungsrate lag bei 4,99 Prozent, 87,4 Prozent der Tiere lagen innerhalb von 50 Metern, und 77,2 Prozent der Schüsse fielen unter 20 Metern.
- Madrid, 2011 bis 2019. Bei 430 ausgewerteten Fällen betrug die mittlere Schussdistanz 15 Meter. Ein zweiter Pfeil oder ein Fangschuss war in 8 Prozent der Fälle nötig, die mittlere Zeit bis zur Bewusstlosigkeit lag bei einer Minute.
Dieselben Zahlen lassen sich anders lesen, und genau das tun Tierschutzorganisationen und Teile der Jägerschaft. Eine Verwundungsrate von rund fünf Prozent bedeutet, dass etwa jedes zwanzigste beschossene Tier nicht am Anschuss geborgen wird. Eine Minute ist ein Mittelwert, die Hälfte der Fälle liegt darüber. Und der Verband selbst nennt eine Wiederfundrate von etwa 50 Prozent ohne Nachsuchehund gegenüber 98 Prozent mit. Wer diese Zahl ernst nimmt, macht den Tierschutz von der Verfügbarkeit eines Hundes abhängig.
Eine eigene Position habe ich dazu nicht anzubieten, und diese Seite ist keine Jagdseite. Wichtig ist mir nur, dass du erkennst, auf welchem Boden welche Aussage steht. Sämtliche Zahlen in diesem Abschnitt stammen von der Seite, die die Zulassung anstrebt. Nachgeprüft habe ich sie nicht, und der deutsche Gesetzgeber hat sich bislang nicht überzeugen lassen.
Was in Österreich und der Schweiz gilt
In beiden Ländern ist die Bogenjagd ebenfalls untersagt, obwohl der Bogen dort waffenrechtlich anders eingeordnet wird als bei uns. In Österreich gilt er als Waffe, in der Schweiz als gefährlicher Gegenstand, in Deutschland als Sportgerät. An der Jagd ändert keine dieser Einstufungen etwas.
Was hinter den drei Begriffen steckt und warum ein Bogen bei uns trotz allem keine Waffe ist, steht im Beitrag Ist der Bogen eine Waffe. Für die Armbrust gilt übrigens etwas anderes, sie ist in Deutschland sehr wohl eine Waffe, nachzulesen unter Ist die Armbrust eine Waffe.
Was das für dich als Sportschütze heißt
Praktisch wenig, aber zwei Punkte lohnen sich.
Ein 3D-Parcours bildet Jagdsituationen nach, ist aber Sport. Geschossen wird auf Schaumstofftiere, und zwar mit Feldspitzen. Wo du das darfst und wo nicht, steht in Wo darf ich Bogenschießen. Um das Verhalten auf dem Platz geht es in den Sicherheitsregeln.
Und wenn dich das Thema über die Rechtsfrage hinaus interessiert, ist der Weg nicht der Bogen, sondern der Jagdschein. Ohne ihn ist die Frage nach der Bogenjagd ohnehin theoretisch, denn auch im Ausland setzt sie in aller Regel eine Jagdprüfung voraus.
Fazit
Die Bogenjagd ist in Deutschland nicht zulässig. Das Bundesjagdgesetz deckt davon nur Schalenwild, Wölfe und Seehunde ab, den Rest erledigen neun Landesjagdgesetze, und wo sie schweigen, stehen Weidgerechtigkeit und Tierschutzrecht im Weg. Wer damit ernsthaft liebäugelt, braucht zuerst einen Jagdschein und danach ein Land, das es zulässt. Für alle anderen bleibt die naheliegende Anschlussfrage, ob ein Bogen überhaupt eine Waffe ist. Die Antwort lautet in Deutschland nein, und die Begründung dafür ist dieselbe Physik, die ihn von der Armbrust trennt.
Häufige Fragen
Ist die Bogenjagd in Deutschland verboten?
Ja. Auf Bundesebene verbietet Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesjagdgesetzes ausdrücklich, mit Bolzen oder Pfeilen auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde zu schießen, auch als Fangschuss. Für das übrige Wild greifen die Jagdgesetze der Länder, die das Schießen mit Pfeilen ebenfalls untersagen. Eine reguläre Bogenjagd gibt es in Deutschland damit nicht.
Darf man mit Pfeil und Bogen auf Niederwild jagen?
Das Bundesjagdgesetz nennt nur Schalenwild, Wölfe und Seehunde. Neun Landesjagdgesetze schließen die Lücke und verbieten Pfeile für alles Wild, Rheinland-Pfalz etwa in Paragraf 23 Absatz 1. In Brandenburg, Sachsen und Thüringen steht davon nichts im Gesetz. Eine Erlaubnis ist das trotzdem nicht, denn es gelten weiterhin die Landesjagdverordnungen, die Weidgerechtigkeit nach Paragraf 1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes und das Tierschutzrecht.
Was ist der Bogenjagdschein und wo gilt er?
Er ist ein Ausbildungsnachweis des Deutschen Bogenjagdverbands, kein staatlicher Schein. Grundlage ist das International Bowhunter Education Program, kurz IBEP. Geprüft werden Theorie und eine Schießprüfung mit scharfen Jagdspitzen. In Deutschland erlaubt er nichts, er wird für die Jagd in Ländern verlangt, die sie zulassen.
In welchen Ländern ist die Bogenjagd erlaubt?
Der Deutsche Bogenjagdverband zählt rund 19 europäische Länder und nennt darunter Dänemark, Finnland, Estland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Bulgarien, Kroatien, Serbien und Ungarn. Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich, in der Slowakei gilt es beispielsweise nur im Gatter.
Warum darf ich Jagdspitzen kaufen, wenn die Jagd verboten ist?
Weil das Jagdrecht die Jagd regelt und nicht den Gegenstand. Eine Jagdspitze ist waffenrechtlich unauffällig, du darfst sie kaufen und besitzen. Verboten ist, damit auf Wild zu schießen.
Darf ich mit einer Jagdspitze auf die Zielscheibe schießen?
Nein. Die Klingen schneiden das Scheibenmaterial auf und zerstören es in kurzer Zeit. Zum Training und zum Einschießen nimmst du eine Feldspitze oder eine Bulletspitze mit dem gleichen Gewicht. Nur bei gleichem Spitzengewicht fliegt der Pfeil auch gleich, ein Wechsel von 100 auf 125 grain verändert den Treffpunkt.
Welchen Durchmesser braucht eine Jagdspitze?
Diese Frage kommt oft, sie zielt aber auf etwas anderes. Angaben wie 5/16, 9/32 oder 11/32 Zoll beschreiben den Durchmesser des Spitzenkörpers, damit die Spitze bündig mit dem Schaft abschließt. Das Gewinde selbst ist genormt und bei allen Schraubspitzen gleich. Bei Jagdspitzen wird der Durchmesser deshalb gar nicht angegeben, denn durch die abstehenden Klingen kann dort ohnehin nichts bündig abschließen.